Öffentliches Verfahrensverzeichnis

(WEB- Site der Friedrich Müller Consult)

Das BDSG sschreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:


Friedrich Müller
Seehofstr. 79
14167 Berlin
Telefon: +49 (0)172 3000775

2. Geschäftsführender Inhaber:

Friedrich Müller

3. Leiter der Datenverarbeitung:

Friedrich Müller

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Die Friedrich Müller Consult ist ein lokal präsentes Unternehmen, welches wirtschaftsberatend tätig ist. Die Tätigkeit umfasst den externen Datenschutz, die Beratung in Fragen der Organisation und des Rechnungswesens, sowie die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.

 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Friedrich Müller Consult zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke. Bindend hierbei ist das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form, oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften. Eine Übermittlung kann auch dann stattfinden, wenn diese zur Kommunikation mit dem Vertragspartner, in seinem Auftrag oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.

 8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.

 Friedrich Müller Consult
 Dipl.-Kfm. FH Friedrich Müller

E-Mail: datenschutzbeauftrager@fmcon.de